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   OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97   

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https://dejure.org/1997,3576
OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97 (https://dejure.org/1997,3576)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.1997 - 2 W 62/97 (https://dejure.org/1997,3576)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 1997 - 2 W 62/97 (https://dejure.org/1997,3576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1 § 1835; FGG § 12; ZPO § 287
    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Schätzung des Zeitaufwandes eines Betreuers, Prüfung auf Plausibilität

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 2 XVII H 307
  • LG Kiel - 3 T 194/97
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97
    Nach ständiger Übung hätte die Kammer das Verfahren dann nämlich ans Amtsgericht unter Hinweis auf die offenbar nicht zugrunde gelegten Kriterien für die Bemessung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB (vgl. KG in FGPrax 1996, 223 ; BayObLG FamRZ 1997, 578 ) zur erneuten Entscheidung - unter Beteiligung des Betroffenen, die bisher nicht erfolgt sei - zurückverwiesen.
  • BayObLG, 08.11.1996 - 3Z BR 210/96

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Ermittlung einer angemessenen Vergütung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97
    Nach ständiger Übung hätte die Kammer das Verfahren dann nämlich ans Amtsgericht unter Hinweis auf die offenbar nicht zugrunde gelegten Kriterien für die Bemessung einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB (vgl. KG in FGPrax 1996, 223 ; BayObLG FamRZ 1997, 578 ) zur erneuten Entscheidung - unter Beteiligung des Betroffenen, die bisher nicht erfolgt sei - zurückverwiesen.
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97
    Über die Höhe der zu bewilligenden Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht oder das im Beschwerderechtszug an dessen Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BayObLGZ 1996, 47/49).
  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Hat der Pfleger seinen Zeitaufwand im einzelnen für bestimmte wesentliche Tätigkeiten aufgeschlüsselt, so findet schon in der Tatsacheninstanz nur eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt, mit der Mißbrauchsfällen begegnet werden soll (Senat FamRZ 1998, 185; BayObLG FamRZ 1996, 1169; BtPrax 1994, 173 OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1533; Palandt-Diederichsen, § 1836 Rn. 17).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).
  • LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99
    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen einzuräumen ist (BayObLG, FamRZ 1996, S. 1170; OLG Schleswig, FamRZ 1998, S. 185).

    Der Nachweis aller und vor allem auch noch kleinerer Zeiträume ist indes von ihm nicht zu erwarten (OLG Schleswig, FamRZ 1998, 185).

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der

    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.05.1998 - 2 W 55/98

    Vergütung des Betreuers für vor der Bestellung erfolgte Tätigkeiten

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß man für die Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers entsprechend § 287 ZPO regelmäßig nicht den Nachweis aller und auch kleinerer Zeiträume wird verlangen können, sondern daß sich der Tatrichter mit der Aufstellung über den Zeitaufwand des Betreuers und einer Plausibilitätsprüfung wird begnügen dürfen und müssen (Beschl. v. 22.08.1997 - 2 W 62/97, OLG Report 1997, 398; Vorlagebeschl. v. 17.11.1997 - 2 W 40/97, FGPrax 1998, 24 = BtPrax 1998, 81 ).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Dabei durfte es sich angesichts der äußerst detaillierten Mitteilung der einzelnen Positionen und der Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch die Beteiligte zu 1 als Rechtsanwältin mit einer Plausibilitätsprüfung in der Weise begnügen, daß es ein nach der praktischen Erfahrung des Beschwerdegerichts angemessenes Verhältnis zwischen den Geschäften und der benötigten Zeit feststellte (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1998, 185).
  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

    Hat der Betreuer - wie hier - den Aufwand konkret beziffert, genügt eine Plausibilitätsprüfung in der Weise, dass der Tatrichter ein nach seiner praktischen Erfahrung angemessenes Verhältnis zwischen den Geschäften und der benötigten Zeit feststellt (vgl. BayObLGZ 1999, 123, 126; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 198).
  • LG Cottbus, 07.06.2002 - 7 T 447/00

    Entlassung des Betroffenen aus dem Krankenhaus ; Schwelle des medizinischen

    Das Gericht hat im Rahmen des auch im Betreuungsrecht grundsätzlich geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes unter anderem Überlegungen dazu anzustellen, ob der Betreuer die zur Vergütung anstehende Tätigkeit aus seiner - des Betreuers - Sicht für erforderlich halten durfte, und ob der geltend gemachte Zeitaufwand bei Zugrundelegung einer durchschnittlichen Befähigung als sachlich gerechtfertigt gelten kann (vgl. Jürgens, BetreuungsR, 1995, § 1836 BGB Rz. 8 m.w.N.); hierbei ist nach der Kammerrechtsprechung, die im Einklang mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG FamRZ 96, 1169 f; OLG Schleswig, FamRZ 98, 185 f und OLG Zweibrücken, FGPrax 2000, 198) steht, allerdings lediglich eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, um Missbrauch auszuschließen.
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    In diesem Falle findet lediglich eine Plausibilitätsprüfung der Zeitangaben statt (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1533 [OLG Zweibrücken 21.06.2000 - 3 W 78/00 ]; BayObLG, JurBürö 1993, 49; OLG Schleswig, FamRZ 1998, 185, 186 [OLG Schleswig 22.08.1997 - 2 W 62/97 ]).
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